Altersgerecht umbauen im Bestand: Türbreiten, Rampen und stufenlose Übergänge
Das eigene Zuhause im Alter nicht verlassen zu müssen – das ist für viele Menschen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ein zentrales Lebensziel. Doch viele Bestandsimmobilien wurden in einer Zeit gebaut, als Barrierefreiheit kaum eine Rolle spielte: schmale Türen, hohe Schwellen, steile Treppen. Wer rechtzeitig handelt und altersgerecht umbauen im Bestand konsequent plant, schafft nicht nur mehr Sicherheit und Komfort – sondern auch echten Mehrwert für die eigene Immobilie. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen entscheidend sind, was sie kosten und wie Sie staatliche Förderungen optimal nutzen können.
Warum altersgerechtes Umbauen im Bestand heute wichtiger ist denn je
Deutschland altert. Laut Statistischem Bundesamt wird bis 2035 jeder dritte Einwohner älter als 60 Jahre sein. Gleichzeitig möchten über 80 % der Senioren so lange wie möglich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben – das sogenannte „Aging in Place“. Doch der deutsche Gebäudebestand ist auf diese Realität nur unzureichend vorbereitet: Schätzungen zufolge sind weniger als 3 % aller Wohneinheiten bundesweit vollständig barrierefrei.

Genau hier setzt altersgerecht umbauen im Bestand an. Es geht nicht darum, ein Haus von Grund auf neu zu bauen, sondern gezielt und klug in die bestehende Bausubstanz einzugreifen. Das beginnt bei der Haustür, zieht sich durch Flure und Bäder und endet bei der Gestaltung von Außenbereichen. Eine ganzheitliche Sanierung bietet dabei die ideale Gelegenheit, alle Maßnahmen aufeinander abzustimmen und Synergien zu nutzen.
Besonders wichtig: Wer früh plant, zahlt weniger. Wer nach einem Sturz oder einer Erkrankung unter Zeitdruck handeln muss, akzeptiert häufig schlechtere Konditionen und verpasst Fördermöglichkeiten. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten – idealerweise, bevor der Bedarf akut wird.
Türbreiten: Der unterschätzte Engpass in jedem Bestandsgebäude
Eine der häufigsten und gleichzeitig gravierendsten Barrieren in älteren Gebäuden sind zu schmale Türen. In Häusern der 1960er bis 1990er Jahre betragen die lichten Durchgangsbreiten oft nur 60 bis 70 Zentimeter – viel zu wenig für einen Rollstuhl, einen Rollator oder eine Gehhilfe. Die DIN 18040-2, die bundesweit als Leitfaden für barrierefreies Bauen gilt, fordert für uneingeschränkt nutzbare Wohnräume eine lichte Breite von mindestens 90 Zentimetern, empfohlen werden sogar 100 Zentimeter.
Welche Türen müssen angepasst werden?
Priorität haben in der Regel:
- Haustür und Eingangsbereiche: Die erste Barriere ist oft die Haustür, die nicht nur breit genug sein muss, sondern auch ohne große Kraft zu öffnen sein sollte – idealerweise mit automatischem Türöffner oder niedrigem Betätigungsaufwand.
- Badezimmertür: Das Bad ist einer der gefährlichsten Räume für ältere Menschen. Eine breite, nach außen aufschlagende oder als Schiebetür ausgeführte Badtür kann im Notfall Leben retten.
- Schlafzimmertür und Flurtüren: Auch diese müssen rollstuhlgängig sein, damit alle Wohnbereiche selbstständig erreichbar bleiben.
Was kostet eine Türverbreiterung?
Die Kosten für eine Türverbreiterung im Bestand variieren stark je nach Wandaufbau (Massivwand oder Trockenbauwand) und Aufwand für Sturzsicherung und Verputzarbeiten. Als Orientierung können Sie 2026 mit folgenden Richtwerten kalkulieren:
- Trockenbauwand: ca. 400–800 € pro Tür (inkl. Material und Montage)
- Massivwand (Beton oder Mauerwerk): ca. 1.200–2.500 € pro Tür
- Neue Türzarge und Türblatt (rollstuhlgerecht): ca. 300–700 € zusätzlich
Für den gesamten Innenausbau – also das Zusammenspiel von Türverbreiterungen, Raumaufteilung und barrierefreier Möblierung – empfiehlt es sich, alle Maßnahmen in einem Zug zu planen, um Doppelkosten zu vermeiden.
Rampen und stufenlose Übergänge: Sicherheit beginnt vor der Haustür
Stufen sind für Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Menschen mit eingeschränkter Mobilität unüberwindbare Hindernisse. Selbst eine einzige Stufe am Hauseingang kann dazu führen, dass das eigene Zuhause de facto nicht mehr selbstständig verlassen werden kann. Beim altersgerecht umbauen im Bestand kommt der Gestaltung der Außenbereiche deshalb eine zentrale Bedeutung zu.

Rampen: Planung und Dimensionierung nach DIN-Norm
Eine barrierefreie Rampe muss nach DIN 18040-1 eine maximale Steigung von 6 % aufweisen (1:16,7) – das bedeutet: pro Meter Länge darf die Rampe maximal 6 cm Höhe überwinden. Für eine typische Eingangsstufe von 18 cm ergibt sich damit eine Rampenlänge von mindestens 3 Metern. Rampen müssen außerdem:
- mindestens 120 cm breit sein (empfohlen: 150 cm)
- beidseitig mit einem Handlauf in 85 cm Höhe ausgestattet sein
- einen rutschfesten, witterungsbeständigen Belag haben
- an beiden Enden über ausreichende Wendeflächen (min. 150 × 150 cm) verfügen
Wer auf dem Grundstück nicht genügend Platz für eine klassische Rampe hat, kann alternativ einen Hublift oder eine Treppenrampe in Betracht ziehen. Hebebühnen sind kompakter, aber auch kostenintensiver in der Anschaffung und im Unterhalt.
Stufenlose Übergänge im Innenbereich
Auch innerhalb des Gebäudes lauern Barrieren: Türschwellen, unterschiedliche Bodenbelagshöhen zwischen Räumen oder der Übergang vom Wohn- in den Terrassenbereich. Diese Übergänge lassen sich mit modernen Montagelösungen nahezu unsichtbar beseitigen. Gefälleduschen beispielsweise – ohne Wanne und ohne Schwelle – sind heute Standard im barrierefreien Bad und lassen sich im Rahmen einer Badsanierung nachträglich einbauen.
Beim Terrassenübergang empfehlen sich bodengleiche Schiebetüren in Kombination mit einer nach außen hin abfallenden, dennoch rollstuhlbefahrbaren Entwässerungsrinne. So bleibt das Haus auch nach außen hin barrierefrei.
Fördermittel und rechtliche Rahmenbedingungen 2026
Die gute Nachricht: Altersgerecht umbauen im Bestand wird auch 2026 vom Staat unterstützt. Für barrierearme Umbauten gibt es staatliche Fördermöglichkeiten; die Details klärt Ihre Bank.
Steuerliche Absetzbarkeit und Pflegekassenleistungen
Pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) können von der Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen – pro Maßnahme und pro Person. Dieser Betrag erhöht sich bei mehreren Bewohnern mit Pflegebedarf. Zusätzlich können Handwerkerleistungen für barrierefreie Umbauten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern die Maßnahme medizinisch begründet ist.
Landesförderprogramme in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
Alle drei Bundesländer bieten teils ergänzende Programme an, die sich je nach Bundesland unterscheiden und regelmäßig ändern.
Der Gesamtblick: Altersgerechter Umbau als Teil einer umfassenden Sanierungsstrategie
Die klügste Strategie beim altersgerecht umbauen im Bestand ist es, barrierefreie Maßnahmen nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfassenden Sanierung zu betrachten. Wer ohnehin eine Dacherneuerung plant, kann beim Zugang zum Dachboden gleich Barrierefreiheit mitdenken. Wer die Heizung modernisiert, hat die Handwerker ohnehin im Haus – ein idealer Moment, um auch Sanitäranlagen oder Fußböden anzupassen.
Beim Innenausbau bieten sich besonders viele Synergien: Bodenbeläge können bei einem Renovierungsdurchgang gleich stufenlos und rutschfest ausgeführt werden. Wandflächen, die für neue Haltegriffe vorbereitet werden, lassen sich parallel auch neu gestalten. Wer Fenster erneuert – was Fenstertausch ohnehin für Energieeffizienz sinnvoll macht – kann gleichzeitig bodentiefe oder leichter erreichbare Modelle wählen.
Auch Maßnahmen außen am Gebäude spielen zusammen: Eine Fassadensanierung schafft nicht nur Wärmeschutz, sondern bietet die Gelegenheit, den Eingangsbereich neuzu gestalten, Rampen zu integrieren und Wege zu befestigen. Und wer die Heizungssanierung angeht, sollte auch die Fußbodenheizung als barrierefreie Alternative zu Heizkörpern in Betracht ziehen – denn Heizkörper in Türnischen oder Engstellen blockieren oft wertvolle Zentimeter.
Als erfahrenes Unternehmen für Sanierungen und Umbauten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz begleitet BAUTENT Sie bei allen Schritten: von der ersten Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Rufen Sie uns an unter 0721 9688 4688 – wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen
Die Kosten variieren erheblich je nach Umfang und Ausgangssituation des Gebäudes. Für eine typische Bestandswohnung mit Türverbreiterungen, bodengleicher Dusche und Rampe am Eingang sollten Sie 2026 mit Gesamtkosten zwischen 15.000 und 40.000 Euro rechnen. Durch Pflegekassenleistungen lässt sich dieser Betrag reduzieren; die Finanzierung klären Sie mit Ihrer Bank – sprechen Sie uns für eine individuelle Kostenschätzung an.
In den meisten Fällen sind kleinere Umbaumaßnahmen wie Türverbreiterungen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche genehmigungsfrei – zumindest in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Größere Eingriffe in die Tragstruktur, das Aufstellen von Rampen im öffentlichen Bereich oder der Anbau eines Fahrstuhlschachts können jedoch genehmigungspflichtig sein. Wir klären das im Rahmen unserer Planung für Sie ab.
Ja, eine Kombination dieser Fördermöglichkeiten ist grundsätzlich möglich. Die Details dazu klären Sie am besten mit Ihrer Bank bzw. der Pflegekasse.
Die Baudauer hängt stark vom Umfang der Maßnahmen ab. Einzelmaßnahmen wie eine Türverbreiterung oder der Einbau einer Rampe können innerhalb von ein bis drei Tagen erledigt werden. Umfassendere Umbauten, die mehrere Räume und bauliche Eingriffe umfassen, dauern in der Regel zwei bis sechs Wochen. Eine detaillierte Zeitplanung erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Beratung.
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