Die Fassadensanierung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Mit dem BAFA-Zuschuss erhalten Sie 2026 bis zu 20 % der Investitionskosten zurück — das kann bei einem Einfamilienhaus schnell 8.000 bis 15.000 € Förderung bedeuten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

BAFA-Förderung für Fassadensanierung: Das Wichtigste auf einen Blick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die energetische Sanierung von Gebäudefassaden mit attraktiven Zuschüssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Bewilligungsstelle für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Fördersätze 2026 im Überblick

Förderung Fördersatz Max. förderfähige Kosten Max. Zuschuss
BEG-Einzelmaßnahme Gebäudehülle 15 % 30.000 € pro WE 4.500 €
+ iSFP-Bonus
(individueller Sanierungsfahrplan)
+ 5 % 60.000 € pro WE 12.000 €
Gesamt mit iSFP 20 % 60.000 € pro WE 12.000 €

WE = Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen können die förderfähigen Kosten also bis zu 240.000 € betragen — mit einem maximalen Zuschuss von 48.000 €.

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Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss

Damit Ihre Fassadensanierung BAFA-förderfähig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Bestandsgebäude: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag vor mind. 5 Jahren)
  • Energieeffizienz-Experte: Ein zertifizierter Energieberater (dena-Expertenliste) muss die Maßnahme planen und begleiten
  • U-Wert-Anforderung: Die gedämmte Fassade muss einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m²·K) erreichen
  • Antrag vor Beginn: Der BAFA-Antrag muss vor Auftragserteilung und Baubeginn gestellt werden
  • Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden
  • Mindestinvestition: Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 € brutto betragen

Ausführliche Informationen zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Förderprogramme im Überblick.

GEG 2024: Gesetzliche Anforderungen an die Fassadendämmung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 legt verbindliche Standards für die Fassadensanierung fest. Wenn Sie mehr als 10 % einer Bauteilfläche erneuern, greifen die Anforderungen automatisch:

  • Maximaler U-Wert Außenwand: 0,24 W/(m²·K) (GEG-Pflicht), für BAFA-Förderung: 0,20 W/(m²·K)
  • Dämmstoffdicke: Je nach Material typischerweise 14 bis 20 cm bei Polystyrol (EPS/XPS) oder 16 bis 24 cm bei Mineralwolle
  • Wärmebrücken: Fensterlaibungen, Sockelanschlüsse und Dachübergänge müssen fachgerecht gedämmt werden
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Muss bei der Planung berücksichtigt werden (Nachweis nach DIN 4108-2)

Praxis-Tipp: Die GEG-Anforderungen sind weniger streng als die BAFA-Vorgaben. Wer ohnehin die Fassade saniert, sollte gleich den BAFA-Standard anstreben — die Mehrkosten für die bessere Dämmung werden durch die Förderung mehr als ausgeglichen.

Kosten der Fassadensanierung: Was kostet WDVS pro m²?

Das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist die gängigste Methode der Fassadendämmung. Die Kosten setzen sich aus Material, Arbeitsleistung und Gerüst zusammen:

Dämmsystem Kosten pro m² U-Wert (ca.) Besonderheiten
WDVS mit EPS (Polystyrol, 16 cm) 120 – 180 €/m² 0,19 W/(m²·K) Günstigstes System, bewährt
WDVS mit Mineralwolle (16 cm) 150 – 220 €/m² 0,20 W/(m²·K) Nicht brennbar (A1/A2), besserer Schallschutz
Vorgehängte hinterlüftete Fassade 200 – 350 €/m² 0,15 – 0,20 W/(m²·K) Langlebig, vielfältige Gestaltung
Einblasdämmung (Hohlschicht) 25 – 60 €/m² variiert Nur bei zweischaligem Mauerwerk

Kostenbeispiel: Einfamilienhaus (130 m² Fassadenfläche)

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 130 m² Fassadenfläche ergeben sich folgende Gesamtkosten:

  • WDVS mit EPS: 15.600 – 23.400 € → abzgl. BAFA (20 %): 12.480 – 18.720 € Eigenanteil
  • WDVS mit Mineralwolle: 19.500 – 28.600 € → abzgl. BAFA (20 %): 15.600 – 22.880 € Eigenanteil
  • Gerüstkosten: Bereits in den m²-Preisen enthalten (ca. 8 – 12 €/m² separat)

Durch die Energieeinsparung (typisch 20 bis 30 % bei der Heizenergie) amortisiert sich die Investition je nach Energiepreisentwicklung in 10 bis 15 Jahren.

BAFA-Antrag: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess beim BAFA ist strukturiert, erfordert aber Sorgfalt bei der Dokumentation:

Schritt 1: Energieberater beauftragen

Suchen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten über die dena-Expertenliste. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt die Förderfähigkeit.

Schritt 2: Angebote einholen

Holen Sie mindestens 2-3 Angebote von Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass die Angebote den gewünschten U-Wert und das Dämmsystem klar benennen.

Schritt 3: BAFA-Antrag online stellen

Über das BAFA-Portal reichen Sie den Antrag ein — zusammen mit der TPB Ihres Energieberaters. Wichtig: Erteilen Sie den Auftrag an den Handwerker erst nach Eingang der Eingangsbestätigung.

Schritt 4: Maßnahme durchführen lassen

Nach der Bestätigung können Sie den Auftrag erteilen und die Fassadensanierung durchführen lassen. Dokumentieren Sie alle Arbeiten sorgfältig.

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reicht Ihr Energieberater den Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 10 Wochen.

Häufige Fehler bei der Fassadensanierung vermeiden

Aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Fassadenprojekten in der Region kennen wir die häufigsten Fallstricke:

  • Zu dünne Dämmung: Wer an der Dämmstoffdicke spart, verliert den BAFA-Zuschuss und erreicht keine ausreichende Energieeinsparung
  • Wärmebrücken ignoriert: Ungedämmte Fensterbänke, Balkone oder Sockel führen zu Schimmelgefahr trotz neuer Fassadendämmung
  • Fenster vergessen: Alte Fenster in einer gedämmten Fassade sind ein energetischer Schwachpunkt — kombinieren Sie beides
  • Lüftung nicht anpassen: Eine dichtere Gebäudehülle erfordert angepasstes Lüftungsverhalten oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Antrag zu spät: Der häufigste Fehler — wer vor dem BAFA-Antrag beauftragt, verliert den gesamten Zuschuss

Fassadensanierung mit BAUTENT: Regionale Expertise

Als regionaler Sanierungsspezialist betreuen wir Fassadenprojekte in Karlsruhe, Frankfurt und der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region. Unsere Leistungen umfassen die komplette Projektbegleitung — von der Energieberatung über die BAFA-Antragstellung bis zur fachgerechten Ausführung.

Häufig gestellte Fragen zur Fassadensanierung Förderung

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine Fassadensanierung 2026?

Der reguläre BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € pro Wohneinheit). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 % und die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 € pro Wohneinheit.

Nein, eine Kombination ist nicht möglich. Sie müssen sich für einen Weg entscheiden: Entweder den BAFA-Zuschuss oder die steuerliche Absetzung nach §35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €). Bei den meisten Projekten ist die BAFA-Förderung mit iSFP-Bonus die attraktivere Option, da die Auszahlung schneller erfolgt.

Die reine Online-Antragstellung dauert etwa 30 Minuten, wenn alle Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt aktuell 4 bis 8 Wochen bis zur Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der Maßnahme dauert die Auszahlung weitere 6 bis 10 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Grundsätzlich ja — die beantragte Maßnahme sollte als zusammenhängendes Projekt durchgeführt werden. Allerdings können Sie verschiedene Bauteile (Fassade, Dach, Fenster) als separate Einzelmaßnahmen beantragen und zeitlich staffeln. Jede Maßnahme hat dann eigene förderfähige Kosten.

Das hängt von Ihrem Gebäude und Ihren Prioritäten ab. EPS (Polystyrol) bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Mineralwolle ist die bessere Wahl bei Brandschutzanforderungen (Hochhaus, Gewerbebau) und bietet zusätzlich guten Schallschutz. Holzfaserplatten eignen sich für ökologisch orientierte Bauherren und Fachwerkhäuser.

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